Aktuelle Meldungen
Deutsche Verlage gegen Google
Das angedachte Leistungsschutzrecht sorgt derzeit
wieder einmal für viel Wirbel, dessen Sinnhaftigkeit
jedoch umstritten ist.
Die Grundlage dieser Gesetzesvorlage räumt Verlegern das alleinige Recht auf
Veröffentlichung ihrer Pressemeldungen ein, was aber
durch das bestehende Urheberrecht bereits abgedeckt
ist.
Die angedachte Verschärfung sieht hingegen vor, Suchmaschinen und Betreibern anderer
Internetdienste bereits das Verlinken einer Pressemeldung zu untersagen.
Danach könnte schon das pure Anzeigen einer Überschrift als
Verletzung der Urheberschaft angesehen werden. In
dieser Interpretation wären dann bereits Links mittels
Auszug von Pressemeldungen rechtlich angreifbar.
Bleibt zu erörtern, wie sich die Initiatoren dieser
Gesetzesvorlage das Auffinden ihrer Pressemeldungen
künftig vorstellen. Kaum ein Internetnutzer wird einzelne
Verlagsseiten durchforsten, um an die betreffende
Information zu kommen. Ohne Links werden
wahrscheinlich sehr viel weniger Leser die
Verlagsseiten aufsuchen. Laut eigenen Angaben leitet
Google weltweit 100.000 Klicks pro Minute auf
Textmeldung weiter.
Man muss davon ausgehen, dass große Verlage hier
schlicht eine weitere Einnahmequelle für das
Verlinken auf ihre Seiten erschließen wollen. Sei es
als Lizenzgebühr oder als pauschale Abgabe wie dies
die GEMA bereits für Musikaufführungen erhebt. Fest
steht jedoch, dass sich auch
die Aufrufe klickstarker Seiten drastisch reduzieren
werden, wenn Suchmaschinen wie Google keine Verweise
zu diesen Seiten mehr listet.
Seiten kleinerer Verlage werden womöglich gar nicht
mehr zu finden sein. Ob das wirklich alles im Sinnes
des deutsche Internetnutzers ist, bleibt
ungewiss.
Die Verlage führen die Werbeeinnahmen der
Suchmaschinen an, die diese durch das Auflisten von
Informationen erzielen. Gemäß Sichtweise der Verlage
erzielen Google und Co. durch den Informationsgehalt
der Pressemeldungen einen entsprechenden Mehrwert,
den sich die Verlage vergüten lassen wollen.
Dem aufmerksamen
Leser mag die Einseitigkeit der Verlagsdarstellung
nicht entgangen sein, denn auch Google leistet einen
Dienst, der seinerseits einen Mehrwert für die
Verlage bewirkt, in dem Google zu den Verlagen
verlinkt und ihnen Leser zuführt.
Was, wenn Google seinerseits Lizenzgebühren für
diesen Dienst verlangen würde?
Bleibt zu hoffen, dass unsere Politiker, die
letztlich über diese Gesetzesvorlage entscheiden,
alle Aspekte gewissenhaft erörtern und nicht kopflos
den Lobbyisten der Verleger folgen.
Viele Netzaktivisten warnen energisch, doch Günther Oettinger beharrt auf seinem Standpunkt und Lobbyvertreter der Verlage bejubeln ihn. Ihre Online-Redaktionen hingegen haben diesen Irrweg längst erkannt. Die scheinen auch mal nachzusehen, woher die Leser ihrer Online-Plattformen tatsächlich kommen.
19.10.2016-lnn